Notfallsanitäter
Das seit 2014 schrittweise eingeführte Berufsbild des Notfallsanitäters löst perspektivisch den Rettungsassistenten ab. Die hoch qualifizierte Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und umfasst Theoriestunden an einer Rettungsdienstschule sowie praktische Tätigkeiten an einer anerkannten Lehrrettungswache und in Kliniken. Während der Ausbildung sind sie als Auszubildende angestellt und erhalten eine Ausbildungsvergütung. Notfallsanitäter entscheiden am Notfallort, ob ein Notarzt gerufen werden muss und assistieren diesem bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten. Der Notfallsanitäter ist in der Lage, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durchzuführen, um vitale Bedrohungen abzuwenden, die Transportfähigkeit der Patienten zu sichern und während des Transports deren medizinischen Zustand zu überwachen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist das neue Notfallsanitäter-Gesetz (NotSanG) in Kraft. Die Ausbildung des neuen Berufsbildes orientiert sich dabei stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen: Sie dauert drei statt bisher zwei Jahre (Rettungsassistent) und wird für die gesamte Dauer vergütet. Die Rettungsdienstschulen in Baden-Württemberg haben das Curriculum für die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter gemeinsam erstellt. Dieses legt jedoch lediglich den Rahmenlehrplan fest; die pädagogische Entwicklung und Umsetzung obliegt den Schulen. Das Curriculum ist seit Oktober 2014 beim Kohlhammer-Verlag veröffentlicht.
Notfallsanitäter Vollausbildung
Seit Oktober 2014 haben Sie die Möglichkeit bei uns die 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Hierfür schließen Sie mit uns als Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Die Ausbildung findet im Wechsel auf der Rettungswache, im Krankenhaus und in der Schule statt. Eine enge Verknüpfung und Partnerschaft der verschiedenen Ausbildungsstätten garantiert eine reibungslose und auf den Schüler orientierte Ausbildung.
Ihr Weg als Rettungsassistent zum Notfallsanitäter
Bis Ende 2020 können Rettungsassistenten, die länger als drei Jahre im Beruf sind, eine Ergänzungsprüfung beziehungsweise – unabhängig von der Dauer der Berufszugehörigkeit – ein staatliches Vollexamen ablegen, um die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter führen zu dürfen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind in § 32 NotSanG geregelt. Nach bestandener Prüfung und entsprechend den Vorgaben des § 2 NotSanG kann dann die Urkunde zum Notfallsanitäter beantragt werden.