Psychosoziale Notfallnachsorge
Krisenintervention
Der Malteser Hilfsdienst hat einen hohen Kompetenz- und Qualitätsanspruch im ehren- und hauptamtlichen Bereich. Der Mensch steht mit Leib und Seele im Mittelpunkt des Tuns. Für ihn engagieren sich die Malteser, ihn nehmen sie in seiner Not wahr und ernst. Trotz aller Bedrängnis in der Krise geben Malteser Zeugnis von der Hoffnung, die sie trägt. Durch freundliche, zuverlässige und kompetente Hilfe wird der Glaube deutlich.
Die Stärken des Malteser Hilfsdienstes liegen u.a. in der Notfallkompetenz, die sich in der Notfallvorsorge und hier im Bereich Psychosoziale Notfallversorgung wieder finden. Dies ist eine der Kernkompetenzen der Malteser. Als anerkannte Experten für psychosoziale Notfallversorgung in einer kirchlichen Hilfsorganisation bieten sie eine qualifizierte und auf den Fundamenten des Christentums beruhende Betreuung und Begleitung von Menschen in akuten Krisensituationen an.
Wir verstehen Krisenintervention als präventive Maßnahme zur Verringerung akuter Belastung zur Stabilisierung und Aktivierung von Ressourcen. „Die Krisenintervention im Rettungsdienst (KIT) ist eine Struktur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, als integraler Bestandteil des bestehenden Rettungsdienstes psychisch belastete Betroffene im Sinne eines Akutdienstes ambulant zu betreuen.“ (C.H. Daschner).
In diesem Sinne bieten die Malteser eine erste Hilfestellung zur psychischen Stabilisierung für Betroffene und Angehörige nach potenziell traumatisierenden Ereignissen und können damit die Weichen für eine weitere positive Verarbeitung des Ereignisses stellen. Mit ihrem christlichen Selbstverständnis und ihrer Fachkompetenz sind sie in Krisensituationen präsent. Damit heben sich Malteser bewusst von anderen säkularen Einrichtungen ab.
Alarmierungsgründe -und Ausschluss
Generelle Alarmierungsgründe
- Tödlicher Unfall (jeglicher Genese), dazu gehören auch Arbeitsunfälle
- Unfall mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Schienenfahrzeug (Neben der Akutbetreuung von Angehörigen gehört dazu auch die Akutintervention bei Fahrzeugführern öffentlicher Verkehrsmittel.)
- Kapitalverbrechen: Raub- und Banküberfälle; Tötungsdelikte
- Betreuung Angehöriger/Betroffener nach Suizid
- Betreuung von Angehörigen und Bezugspersonen nach Suizidversuch
- Betreuung nach Tod eines Kindes
- Betreuung vermissender Personen
- Betreuung nach/ (bei laufender) Reanimation
- Betreuung nach plötzlichem, unerwartetem Todesfall
- Betreuung nach Überbringen einer Todesnachricht
Alarmierungsausschluss:
- Jegliche Betreuung von Einsatzkräften
- (Ehe–)Streitigkeiten
- Psychische Erkrankungen
- Drogen und Alkoholprobleme
- Polizeiliche Aufgaben (z.B. Deeskalation)
- Betreuung von akut suizidgefährdeten Personen